Umwelt-verantwortung jetzt!
Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass die Schweiz innerhalb von zehn Jahren die planetaren Grenzen respektiert. Das bedeutet, nur so viele Ressourcen zu nutzen, wie sich regenerieren lassen. Damit bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit erhalten.
Dafür brauchen wir einen grundlegenden Wandel der Wirtschaft. Weg vom Profitstreben der Grosskonzerne hin zu einer Wirtschaft, die das Wohl von uns Menschen und der Umwelt ins Zentrum stellt.
Dafür braucht es eine Ausbildungsoffensive und die Förderung nachhaltiger Arbeitsplätze und Investitionen in ökologische Verkehrswege, wie zum Beispiel Fuss- und Velowege.
Profitorientierte Konzerne haben einen grossen Teil der Umweltschäden verursacht. Darum müssen sie jetzt Verantwortung übernehmen und ihren finanziellen Beitrag für den Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
Nicht zuletzt trägt die Schweiz als reiches Land eine besondere Verantwortung gegenüber dem Globalen Süden. Diese Länder haben nur wenig zu den Umweltkrisen beigetragen, sind jedoch besonders stark von deren negativen Auswirkungen betroffen. Länder wie die Schweiz haben die Verantwortung zu handeln und diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen.
Mit der Initiative können wir viel gewinnen: Wir schaffen eine lebenswerte Zukunft, die mehr Gemeinschaft, Zeit und Nähe zur Natur bietet, indem wir im Einklang mit den natürlichen Grenzen des Planeten leben.
Was bedeutet die Initiative konkret?
Der Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
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Damit unsere Umwelt erhalten bleibt, müssen wir unsere Ressourcen so sparsam verwenden, dass sie sich wieder erneuern können und nur so wenig Schadstoffe ausstossen, dass die Natur diese abbauen kann. Wenn wir unsere Umwelt weiterhin so überstrapazieren wie jetzt, gefährden wir damit unsere Lebensgrundlagen.
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Dieser Absatz regelt die Zuständigkeit für die Einhaltung der Ziele. Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich. Weiter verlangt der Absatz explizit, dass der Wandel hin zu einer naturverträglichen Wirtschaft sozialverträglich geschehen muss. Massnahmen sind so auszugestalten, dass insbesondere wohlhabende Menschen und Konzerne ihre vergleichsweise grössere Verantwortung wahrnehmen.
Art. 197 Ziff. 13 13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
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Die Initiative betrachtet die konsumbedingte Umweltbelastung, also alles was durch den schweizerischen Konsum anfällt, unabhängig davon, ob diese Güter und Dienstleistungen im In- oder im Ausland produziert werden. Als Messgrösse dienen die planetaren Grenzen, welche Belastbarkeit unserer Erde definieren. Zudem schafft diese Übergangsbestimmung Verbindlichkeit. Bund und Kantone müssen gewährleisten, dass die Ziele der Initiative 10 Jahre nach Annahme des Artikel 94a eingehalten werden.
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Dieser Absatz nennt namentlich sechs Bereiche, in denen Bund und Kantone Grenzwerte für die konsumbedingte Umweltbelastung einhalten soll. Von den genannten Grenzen sind global gesehen bereits vier überschritten (Klimaveränderung, Artensterben sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag).
Fragen & Antworten zum Initiativtext
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Die Wissenschaft sagt ganz klar: Bei der Bekämpfung von Umweltkrisen sind die nächsten zehn Jahre entscheidend.
Wir hätten die planetaren Grenzen nie überschreiten dürfen. Um unsere eigene Lebensgrundlagen zu erhalten, müssen wir schnell und entschlossen handeln. Nur so bekommen wir die Klimakrise und das Artensterben noch in den Griff.
Das Geld und die Technologien für einen ökologischen Wandel existieren, bisher fehlt nur der politische Wille.
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Die Bekämpfung von Umweltkrisen ist inhärent sozial: Die ungebremste Klimakrise und der Verlust von Arten oder Regenwäldern führt zu viel mehr Leid, Flucht und Kosten, als die Bekämpfung dieser Probleme.
Unsere Initiative ist zudem solidarisch: Wir verlangen ein rasches Handeln der Schweiz, damit ärmere Länder mehr Zeit für den ökologischen Umbau haben und dass die Massnahmen im In- und Ausland sozialverträglich ausgestaltet werden.